Fristen

In Deutschland ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis möglich.

Zwischen einer Schwangerschaftskonfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle und der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist eine Bedenkzeit von drei Tagen vorgeschrieben.

Ein medikamentöser Abbruch der Schwangerschaft mit Mifepreston darf in Deutschland nur bis zum Ende der siebten Woche nach der Empfängnis erfolgen, danach besteht noch bis zur 12. Woche die Möglichkeit eines chirurgischen Schwangerschaftsabbruchs.

+++ vertraulich +++ kostenfrei +++ offen für alle +++